
In unserem Sportverein der SG Benrath-Hassels 1910/12.e.V. sollen sich alle Kinder und Jugendliche sicher und aufgehoben fühlen.
Deshalb achten wir die Kinderrechte und schützen sie vor jeglicher Art von Grenzverletzungen.
Wir bieten ihnen einen sicheren Ort zur sportlichen Betätigung und fördern sie in ihrer Entwicklung.
Kinder und Jugendliche erleben in unserem Sportverein das Recht auf Beteiligung und wir geben ihnen eine Stimme, um ihre Gefühle und Bedürfnisse auszudrücken und Grenzen zu setzen.
Unsere Ansprechpartnerin Patricia Reichert (patricia.reichert@benrath-hassels.de) im Verein unterstützt Kinder darin, sich Hilfe zu holen, wenn es notwendig ist.
Mit unserem Schutzkonzept schaffen wir Handlungssicherheit für alle Beteiligten und minimieren dadurch das Risiko von Nähe- und Distanzproblemen.
Schutzkonzept zur Prävention sexueller Gewalt
Vorwort:
Schutzkonzept zur Prävention sexueller Gewalt
Stand: 28.04.2026 1
Vorwort:
Dieses Schutzkonzept dient zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen. Durch die in den letzen Jahren bekannt gewordenen Vorfälle von (sexueller) Gewalt und Missbrauch wurde das Thema sensibilisiert und öffentlich diskutiert. Das Ausmaß dieser Fälle ist ist weitaus größer als man vermutet. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter*innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Definition von (sexueller) Gewalt:
Eine Person (egal, ob Kind oder Erwachsener, Mann oder Frau) wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder sexuellen Handlungen veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter/die Täterin verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt sein Machtbedürfnis z.B. durch Machtgefälle, Abhängigmachen oder sexuellen Handlungen.
Man unterscheidet folgende Formen:
Grenzverletzungen Zu nahe kommen
- Bloßstellen
- Missachtung der Schamgrenzen
- Unangemessenes Ausfragen
- Beleidigungen
Übergriffe
- Massive und häufige Grenzverletzungen
- Psychische Übergriffe
- Körperliche Übergriffe
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
- Sexuelle Gewalt
- Sexuelle Handlungen
- Sexueller Missbrauch
Umgangsformen
Die SG Benrath-Hassels setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Alle Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Sie haben durch die Verantwortlichen (Vorstand, Trainer, Eltern,…) im Sport Unterstüzung und Schutz zu erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang hat an erster Stelle zu stehen. So, wie auch die Kinder und Jugendlichen zu schützen sind, gilt es auch, die ehrenamtlichen Mitarbeiter (Vorstand, Trainer, Eltern…) zu schützen. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.
Leitbild der SG Benrath-Hassels:
Die SG Benrath-Hassels 1910/1912 e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, welcher aktuell die Sportarten Fußball und Tennis anbietet. Dabei verfügt der Verein über eine hundertjährige Bestandsgeschichte. Seit vielen Jahren gibt der Verein positive Impulse im sozialen und sportlichen Bereich innerhalb der Stadt Düsseldorf und Region. Der Verein verfolgt konsequent die Strategie, die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit im Verein zu verbessern. Wir achten darauf, dass die Vorbildfunktion der Führungskräfte stets einwandfrei ist und wir verpflichten uns des sozialen Miteinanders, der Menschlichkeit, sowie des Fair-Play Gedankens. Durch dieses Konzept vermitteln wir die Persönlichkeitsentwicklung, Spaß am Spiel und Mannschaftssport. Wir fördern uns gegenseitig im Team mit dem Ziel die Leistungsbereitschaft zu stärken und auszubauen. Wir haben Freude an den freiwillig übernommenen Aufgaben im Ehrenamt. Unser Miteinander ist von Offenheit, Toleranz, Respekt und Resultaten geprägt.
Geforderte Achtsamkeit:
Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber der Gefährdungen des Sports. Hierzu gehören sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive und wiederkehrende Prävention bei Sportlern und Sportlerinnen, Übungsleitern und Übungsleiterinnen, Trainern und Trainerinnen sowie den Eltern ist wichtig. Hier spielt das Vertrauen eine wichtige Rolle. Grenzüberschreitungen jeglicher Art dürfen nicht toleriert werden. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, selbst achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können.
Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (z.B. das Kind ungepflegt oder auffällig dünn ist, auffällige Verletzungen hat oder sein Wesen verändert). Wir beobachten das Verhalten und halten das Kind über einen längeren, aussagekräftigen Zeitraum, im Blick. Wir holen uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein.
Wir tolerieren kein abwertendes, diskriminierendes und gewalttägiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und stehen dafür ein, indem wir dies offen ansprechen und regeln.
Auswahl der Ehrenamtlichen:
Alle „ehrenamtlichen Mitarbeiter“ der SG Benrath-Hassels (hierzu zählen Trainer*innen, Übungsleiter*innen, der Vorstand, Amtsinaber*innen, …) müssen in einem dreijährigen Rhythmus einen aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies dient zur Negativbescheinigung. Der Verein verpflichtet sich, alle ehrenamtlichen Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Die Unterlagen werden datenschutzkonform beim Kassenwart verschlossen aufbewahrt. Im Falle eines Verdachtsfalls hat der Verein diese Unterlagen den zuständigen Institutionen/Behörden vorzulegen. Jeder Trainer, jede Trainerin, jeder Übungsleiter, jede Übungsleiterin und jeder sonstige Mitarbeiter/Mitarbeiterin hat die Selbstverpflichtungserklärung der SG Benrath-Hassels und diese Schutzvereinbarung zu unterzeichnen.
Schulungen und Informationen
Die SG Benrath-Hassels führt regelmäßig Übungsleiterschulungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt" durch. Zusätzlich hat sich die SG Benrath-Hassels dem „Kids Care“ -Programm angeschlossen, indem es darum geht, die Kinder und Jugendlichen sowie die eigenen Mitarbeiter zu schützen (https://kinderschutzbund-duesseldorf.de/kids-care-sport-treiben-kinder-schutzen/).
Allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Handlungsleitfaden ausgehändigt und ist auf der Homepage der SG Benrath-Hassels einzusehen (www.benrath-hassels.de).
Schutzvereinbarung:
Mit dieser Schutzvereinbarung regeln wir Situationen, die Übergriffe ermöglichen. Die Schutzvereinbarung ist für alle jederzeit einsehbar.
Schutzvereinbarung zur Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung der SG Benrath-Hassels
In unserem Verein wollen wir die Selbstverpflichtungserklärung folgendermaßen umsetzen:
Körperkontakt
Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
Hilfestellung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Verletzung
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit, und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Duschen
Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Umkleiden
Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um. Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Gang zur Toilette
Kleine Kindern, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
Training
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
Fahrten/Mitnahme
Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern.
Übernachtung
Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
Geheimnisse
Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein/e Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
Geschenke
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.)
Transparenz der Regelungen
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist eine Einvernehmlichkeit beider über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
Notfallplan und Meldekette
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:
Zuhören und ernst nehmen:
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären:
Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.
Sachverhalt dokumentieren:
Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
Rat und Unterstützung holen:
Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Beachte allgemein:
Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.
Weitere Beratungsstellen:
www.hilfeportal-missbrauch.de
https://kinderschutzbund-duesseldorf.de/kids-care-sport-treiben-kinder-schutzen/
Beachte allgemein:
Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.
Die Meldekette wird öffentlich ausgehängt, ist allen Mitarbeitern zugänglich und hier unten zugänglich
Der Vorstand und die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende bzw. ihr Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird. Die Fachstelle ist bei konkreten Fällen einzubeziehen.
Bei konkreten Verdachtsfällen steht Ihnen unsere Vertrauensperson Frau Patricia Reichert (Mail:
patricia.reichert@benrath-hassels.de) für weitere Informationen zur Verfügung.


